Mehr Rechtssicherheit für Langzeitkonten - 15. August 2008
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. August 2008
Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi II") erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Neben den traditionellen Überstunden- und Gleitzeitkonten haben sich seit 1998 zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwendet werden können.
Immer mehr Beschäftigte lassen sich angespartes Arbeitsengelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden diese Langzeitkonten attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dies soll zu einer weiteren Verbreitung von Langzeitkonten und damit verbundenen Freistellungsphasen führen.
Besonders hervorzuheben ist dabei der deutlich verbesserte Insolvenzschutz von Wertguthaben. Eine weitere Änderung ist die Einführung einer begrenzten Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Darüber hinaus wird zukünftig die gesetzliche Definition der Wertguthaben klarer als bisher gefasst.
Beschäftigte können mit den Langzeitkonten die unterschiedlichsten Freistellungen im Erwerbsverlauf organisieren. Qualifizierung und Weiterbildung, Kinderbetreuung und Pflege, der Übergang in die Altersrente, das Aufstocken von Teilzeitentgelt oder ein "Sabbatical" sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten. Dabei wird der Verwendungszweck von Wertguthaben im Gesetz zukünftig in besonderer Weise auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwa bei Pflegezeit oder Elternzeit fokussiert. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.
Ein erster Anlauf für ein solches Gesetz wurde im Bündnis für Arbeit in der Zeit der Vorgängerregierung unternommen. Nun setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2005 um. Es ist erfreulich, dass nach jahrelangen Gesprächen mit den Sozialpartnern ein für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver Weg gefunden wurde, Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander zu verbinden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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