Rauchverbot in Hotels
Ab dem 1. Januar 2008 ist in den meisten Bundesländern das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Bitte beachten Sie, dass bereits Restaurants und auch einige unserer Veranstaltungshotels den Nichtraucherbetrieb eingeführt haben oder nur sehr eingeschränkt das Rauchen erlauben werden.
Die Regelungen zum Rauchverbot beziehen sich auf Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes. In „umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaften“ ist das Rauchen verboten. Damit gilt das Rauchverbot ebenfalls für Hotelbars und -restaurants sowie für Lobbys, Empfangshallen und andere öffentlich zugängliche Hotelbereiche. Hotelzimmer hingegen gelten zwar nicht als öffentliche Räume, so dass Hotels unter Erfüllung diverser Auflagen vermutlich auch weiterhin Zimmer für Raucher anbieten können, dennoch haben bereits einige Hotelgesellschaften entschieden, ihre Hotels gänzlich auf den Nichtraucherbetrieb umzustellen.
Gerne werden wir Ihren Wunsch nach einem Nichtraucher- oder auch Raucherzimmer an unsere Hotels weiterleiten, haben jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Möglichkeit, auf Raucherzimmer zu bestehen.
Wir werden Sie im Rahmen der Einladungsschreiben zu Ihren Seminaren in jedem Fall über den aktuellen Stand informieren, aber empfehlen Ihnen außerdem, die Internetseiten unserer Veranstaltungshotels zu besuchen.
Ein neues Anmeldeformular, mit der Möglichkeit den Wunsch nach einem Zimmer für Raucher anzugeben, finden Sie hier:





