Der Weg zum Betriebsrat in acht Schritten

Alleinige gesetzliche Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist, dass Ihr Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige ArbeitnehmerInnen hat (nachfolgend der Kürze und Verständlichkeit halber wird nur die männliche Form gebraucht). Ist das der Fall, dann steht der Betriebsratswahl nichts mehr im Wege! Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl finden Sie in den §§ 7- 20 im Betriebsverfassungsgesetz (DOWNLOAD BetrVG) und in der Wahlordnung (im folgenden kurz WO, hier als DOWNLOAD) zum BetrVG in den §§ 1-37.

  1. Wahlberechtigung
  2. Wir laden ein zur Betriebsversammlung - Keine Angst vor Kündigung
  3. Wahl eines Wahlvorstandes
  4. Erstellung eines Wahlausschreibens
  5. Kandidatensuche
  6. Stimmabgabe
  7. Besonderheiten für Kleinbetriebe (vereinfachtes Wahlverfahren)
  8. Herzlichen Glückwunsch zum neuen Betriebsrat


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